Heute in Ratgeber Recht:
Hinweis auf ein BGH-Urteil zur Richtgeschwindigkeit 130
Wenn man einen Unfall verursacht und ist schneller als 130 gefahren, obwohl keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wurde, ist man automatisch mitschuldig und die Versicherungen können die Deckung verweigern.
Hatte ich vorher auch noch nicht gewusst und das Urteil besteht schon seit 1992.
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Das hat den Angaben zufolge bereits der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Jahr 1992 in einem Grundsatzurteil entschieden (AZ.: VI ZR 62/91). Wer schneller fahre, vergrößere das Unfallrisiko und müsse bei einem Unfall unter Umständen eben mithaften.
http://www.autogazette.de/Richtgeschwindigkeit-mehr-als-Empfehlung/artikel_794971_13.htm